Kategorie: Heilpraktiker
Die rechtliche Grundlage der Osteopathie in Deutschland ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar: Da die Osteopathie als Heilkunde gilt, darf sie ohne ärztliche Approbation nur mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz eigenständig ausgeübt werden. Physiotherapeuten dürfen auf ärztliche Verordnung behandeln, ohne diese Erlaubnis aber nicht auf eigene Diagnose hin. Diese Konstruktion führt regelmäßig zu Abmahnungen und Missverständnissen.Braucht ein Osteopath den Heilpraktiker?In den meisten Fällen ja, als vollen oder sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie. Die Erlaubnis setzt eine Überprüfung beim Gesundheitsamt voraus, die medizinisches Grundwissen und Kenntnis der eigenen Grenzen abfragt. Die Beiträge hier erklären den rechtlichen Rahmen, die Unterschiede zwischen den Bundesländern, den Ablauf der Überprüfung und die Vorbereitung darauf.
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